ResetMI

AGB für Unternehmen

Version 1.0 · gültig ab 14.09.2026 · gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist die consult TW GbR, Felix Winkel, Ahornstraße 15, 49393 Lohne, USt-ID DE453103654. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der ResetMI Unternehmensplattform und der im gebuchten Paket freigeschalteten Funktionen.

2. Lizenzen / Seats

Die Nutzung erfolgt für die vereinbarte Anzahl berechtigter Mitarbeitender. Wird diese Anzahl überschritten, wird das Paket entsprechend angepasst.

3. Pilotprojekte

Für Pilotprojekte gelten der vereinbarte Startzeitpunkt, das Enddatum und der vereinbarte Funktionsumfang. Nach Ablauf endet der Pilot ohne gesonderte Kündigung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4. Vergütung

Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Paket vereinbarten Preise und Abrechnungszyklen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5. Physio-Minuten

Der Umfang der enthaltenen Physio-Minuten ergibt sich aus dem gewählten Paket oder aus einer individuellen Vereinbarung. Zusätzliche Minutenpakete werden gesondert nach dem jeweils vereinbarten Preis abgerechnet.

Nicht genutzte Physio-Minuten verfallen mit Ablauf des jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraums und werden nicht auf Folgemonate übertragen. Für zusätzliche Minutenpakete gilt dieselbe Verfallsregel, sofern eine individuelle Vereinbarung nichts ausdrücklich anderes bestimmt. Wiederkehrende Zusatzpakete werden zu Beginn des neuen Abrechnungszeitraums erneut gutgeschrieben, solange sie aktiv sind; einmalige Zusatzpakete verlängern sich nicht.

Physio-Minuten sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Funktion für das Unternehmen tatsächlich freigeschaltet ist. Nicht zugesagt werden eine unbegrenzte Verfügbarkeit, eine bestimmte Fachperson, sofortige Termine oder ein gesundheitliches Ergebnis, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

6. Keine Zusage betrieblicher Gesundheitswirkungen

ResetMI sagt ausdrücklich nicht zu:

  • weniger Krankheitstage
  • höhere Produktivität
  • geringere Behandlungskosten
  • Schmerzreduktion
  • ein klinisches Ergebnis

7. Auswertungen

Unternehmen erhalten ausschließlich aggregierte Auswertungen zur Produktnutzung ab einer Mindestgruppengröße von fünf Personen. Individuelle Gesundheitsprofile einzelner Mitarbeitender werden nicht bereitgestellt.

8. Pflichten des Unternehmens

Das Unternehmen verantwortet insbesondere:

  • die Kommunikation gegenüber den eigenen Mitarbeitenden
  • die Beteiligung von Betriebsrat bzw. Arbeitnehmervertretung, soweit erforderlich
  • interne Freigaben und den organisatorischen Rollout

9. Datenschutzrollen

Die datenschutzrechtlichen Rollen der Beteiligten und ein gegebenenfalls erforderlicher Auftragsverarbeitungsvertrag werden anhand des konkreten Datenflusses und des jeweiligen Kundensetups bestimmt. Eine pauschale Festlegung als Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher erfolgt nicht.

10. Verfügbarkeit und Support

Wir stellen die Plattform mit angemessener Sorgfalt bereit. Support erfolgt zu üblichen Geschäftszeiten in Textform. Wartungsfenster und technisch bedingte Unterbrechungen sind in angemessenem Umfang zulässig.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für die Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.

12. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

14. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

15. Vorrang individueller Vereinbarungen

Ausdrücklich vereinbarte individuelle Kundenverträge gehen diesen Bedingungen vor.